Todesfall in der Familie:
Wird nicht entschuldigt.
Für den Verblichenen können Sie ohnehin nichts mehr tun und
jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Maßnahmen treffen.
Wenn Sie die Beerdigung auf den Nachmittag legen, geben wir Ihnen gern
eine halbe Stunde früher frei - vorausgesetzt, Sie sind mit der Arbeit
fertig.
Eigener Todesfall:
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
a.) uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit
wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
b.) spätestens bis 8.00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen
einleiten können.
c.) Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorlegen, dass
Sie verstorben sind. Liegen beide Unterschriften nicht vor, werden Ihnen
die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operative Eingriffe:
Chirurgische Eingriffe an unseren Arbeitskräften sind untersagt.
Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung
eines Teils von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberne oder goldene Hochzeit:
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt
werden. Wenn Sie 25 oder 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet
sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.
Geburtstag:
Dass Sie geboren wurden ist sicherlich nicht Ihr Verdienst. Darum
sehen wir keine Veranlassung Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung
zu gewähren.
Geburt eines Kindes:
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten ist natürlich
keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.